Wie wird die Abfallwirtschaft durchgeführt?
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Wie wird die Abfallwirtschaft durchgeführt?

16 Aug 2022

Wir leben in einer Verbrauchergesellschaft, die ständig grosse Mengen an Abfall  produziert. Abfall, der eine Folge des schnellen Lebens, aber auch eine Folge der Produktion und des globalen Verbrauchs ist, darf nicht dem Zufall überlassen und irgendwo nebenbei entsorgt werden, sondern muss ernsthaft behandelt werden. Deshalb haben wir heute eine sehr hoch entwickelte Abfallwirtschaft.

In unserem Land wird die Abfallwirtschaft durch gesetzliche Vorschriften bestimmt, beziehungsweise durch das Abfallwirtschaftsgesetz. Auf der Grundlage dieser Verordnung wurde in erster Linie festgelegt, dass Abfälle in Kategorien eingeteilt werden und dann, wer und auf welche Weise die Abfälle verwaltet.

Abfallarten

Abfälle werden in mehrere Kategorien eingeteilt, so haben wir Kommunalabfälle (Hausmüll), kommerzielle Abfälle und Industrieabfälle. Die Haupteinteilung von Abfällen in Abhängigkeit von den gefährlichen Eigenschaften, die die menschliche Gesundheit und die Umwelt beeinträchtigen, ist in inerte, gefährliche Abfälle und nicht gefährliche Abfälle. Die Klassifizierung von Abfällen nach abfallerzeugenden Tätigkeiten des Menschen kann auch in Verpackungsabfälle, landwirtschaftliche und Gartenabfälle, Bauabfälle, medizinische und tierische Abfälle, Abfälle aus der Ausbeutung und Extraktion von Erzen und mineralischen Rohstoffen sowie in Schlämme, Sedimente, Asche, Schlacke und dergleichen durchgeführt werden . Für die Entsorgung aller genannten Abfallarten sind Sondergenehmigungen erforderlich.

Gefährlicher und nicht gefährlicher Abfall

Die grundsätzliche Aufteilung von Abfällen nach gefährlichen Eigenschaften, die die menschliche Gesundheit und die Umwelt beeinträchtigen, ist gefährlicher Abfall und nicht gefährlicher Abfall.

Nicht gefährlicher Abfall ist Abfall, der nicht die Eigenschaften von gefährlichem Abfall aufweist.

Gefährliche Abfälle sind solche, die aufgrund ihrer Herkunft, Zusammensetzung oder Konzentration gefährlicher Stoffe Gefahren für die Umwelt und die menschliche Gesundheit hervorrufen können und in ihrer Zusammensetzung mindestens eine der gefährlichen Eigenschaften aufweisen (Explosivität, Entzündlichkeit, Neigung zur Oxidation, organisches Peroxid, akute Toxizität, Infektiosität, Korrosionsneigung, setzt bei Kontakt mit Luft entzündliche Gase frei, setzt bei Kontakt mit Luft oder Wasser giftige Stoffe frei, enthält giftige Stoffe mit verzögerter chronischer Wirkung sowie ökotoxische Eigenschaften), sowie Verpackungen, in denen gefährliche Abfälle verpackt waren oder werden.

Verwaltung von gefährlichem Abfall

Gefährliche Abfälle müssen so entsorgt werden, dass das Risiko auf ein Minimum reduziert wird. Die Gefährdung von Leben und Gesundheit von Menschen und der Umwelt muss gewährleistet sein. Mit der Kontrolle und den Massnahmen zur Reduzierung gefährlicher Abfälle sollte man Einfluss ausüben auf die Wasser-, Luft- und Bodenverschmutzung, Gefahren für Flora und Fauna, Gefahren der Entstehung von Unfällen, Explosionen oder Bränden, negative Auswirkungen auf Landschaften und Naturgüter von besonderem Wert, Lärmpegel und unangenehme Gerüche.

Abfälle werden in einem geschlossenen Fahrzeug, Container oder auf andere geeignete Weise transportiert, um zu verhindern, dass Abfälle während des Transports, des Be- oder Entladens verstreut oder fallen gelassen werden, und um die Luft-, Wasser-, Boden- und Umweltverschmutzung zu verhindern. Diese Transportart, bei der der Abfall vom Erzeuger zum Werk transportiert wird, muss ein hohes Mass an Sicherheit aufweisen.

Für die Abfallverwaltung erforderliche Genehmigungen

Die Genehmigung zur Abfallbewirtschaftung ist ein Rechtsakt der zuständigen Behörde, der eine juristische oder natürliche Person zur  Abfallsammlung, Beförderung, Ein- und Ausfuhr und zum Transit, zur Lagerung, Behandlung oder Entsorgung von Abfällen ermächtigt und die Bedingungen für den Umgang mit Abfällen werden festgelegt, die das geringste Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gewährleistet.

Gefährliche Abfälle dürfen laut Abfallwirtschaftsgesetz nicht von einer Person entsorgt werden, die nicht über die entsprechende Genehmigung verfügt. Für die Durchführung mehrerer Tätigkeiten eines Subjekts kann jedoch eine integrale Genehmigung für die Abfallverwaltung erteilt werden.